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   OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6156
OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05 (https://dejure.org/2006,6156)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.06.2006 - 11 U 311/05 (https://dejure.org/2006,6156)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 11 U 311/05 (https://dejure.org/2006,6156)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anlageberatung: Haftung von Finanzdienstleister und Anlagegesellschaft für den im Wege des Strukturvertriebes tätigen Handelsvertreter; Eigenhaftung des Handelsvertreters; Vertragsunterzeichnung durch Anleger trotz offen gebliebener Fragen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung; Beweislast für den Abschluss eines Beratungsvertrages oder Vermittlungsvertrages; Haftung eines Finanzdienstleisters oder einer Anlagegesellschaft wegen positiver Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag für eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung; Beweislast für den Abschluss eines Beratungsvertrages oder Vermittlungsvertrages; Haftung eines Finanzdienstleisters oder einer Anlagegesellschaft wegen positiver Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag für eine ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Haftung eines Finanzdienstleisters für Falschberatung des von ihm beauftragten Handelsvertreters

  • Judicialis

    BGB § 164 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 1
    Eigenhaftung des Anlageberaters für Falschberatung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines Finanzdienstleisters für Falschberatung durch von ihm beauftragten Handelsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 164 Abs. 1
    Haftung eines Finanzdienstleisters für Falschberatung durch von ihm beauftragten Handelsvertreter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Securenta 7 -, - Göttinger Gruppe 7 -, Haftung des Anlageberaters, Falschberatung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Haftung eines Finanzdienstleisters für Falschberatung durch von ihm beauftragten Handelsvertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1841
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05
    Ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebes Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, hat grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen, weil für den Anlageinteressenten allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit Erfahrung, Markt und Spezialkenntnissen und Renommee von Interesse ist, während der Interessent regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters nicht beurteilen kann und kennt (Festhaltung an OLGR Celle 2002, 277 = DB 2002, 2211).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebs Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen hat, weil für den Anleger allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit seiner entsprechenden Erfahrung von Interesse ist, während er die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters regelmäßig nicht beurteilen kann (OLGR Celle 2002, 277 = DB 2002, 2211).

  • OLG Köln, 16.02.2006 - 9 U 190/05

    Leistungsbefreiung eines Versicherers wegen Verletzung von Auskunftspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05
    beantragt weiter hilfsweise, dass die Verurteilung des Beklagten zu Ziffer 1 a) Zug um Zug gegen schriftliche Abtretungserklärung der Klägerin für die Ansprüche aus dem Vergleich des OLG Celle zu Az. 9 U 190/05 erfolgen solle,.
  • OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10

    Pflichten des Anlagevermittlers bei Vermittlung eines zum Zwecke der

    Ist aufgrund der Gesamtumstände festzustellen, dass der Beklagte zu 3. im Namen und mit Vollmacht der Beklagten zu 1. gehandelt hat, so kann unerörtert bleiben, ob die Beklagte zu 1. auch nach den Grundsätzen zur Haftung eines Anlagevermittlers für den Vertrieb von Anlagen im sog. "Strukturvertrieb" (vgl. OLG Celle in OLGR Celle 2001, 122; OLGR 2002, 265 und OLGR 2006, 517) haftete.
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