Rechtsprechung
OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Anlageberatung: Haftung von Finanzdienstleister und Anlagegesellschaft für den im Wege des Strukturvertriebes tätigen Handelsvertreter; Eigenhaftung des Handelsvertreters; Vertragsunterzeichnung durch Anleger trotz offen gebliebener Fragen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung; Beweislast für den Abschluss eines Beratungsvertrages oder Vermittlungsvertrages; Haftung eines Finanzdienstleisters oder einer Anlagegesellschaft wegen positiver Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag für eine ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung; Beweislast für den Abschluss eines Beratungsvertrages oder Vermittlungsvertrages; Haftung eines Finanzdienstleisters oder einer Anlagegesellschaft wegen positiver Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag für eine ...
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Haftung eines Finanzdienstleisters für Falschberatung des von ihm beauftragten Handelsvertreters
- Judicialis
BGB § 164 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 164 Abs. 1
Eigenhaftung des Anlageberaters für Falschberatung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung eines Finanzdienstleisters für Falschberatung durch von ihm beauftragten Handelsvertreter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 164 Abs. 1
Haftung eines Finanzdienstleisters für Falschberatung durch von ihm beauftragten Handelsvertreter - Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Securenta 7 -, - Göttinger Gruppe 7 -, Haftung des Anlageberaters, Falschberatung
- kanzlei-klumpe.de , S. 5 (Kurzinformation)
Zur Frage der Haftung eines Finanzdienstleisters für Falschberatung durch von ihm beauftragten Handelsvertreter
Verfahrensgang
- LG Verden, 24.10.2005 - 8 O 216/05
- OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05
Papierfundstellen
- DB 2006, 1841
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines …
Auszug aus OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05
Ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebes Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, hat grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen, weil für den Anlageinteressenten allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit Erfahrung, Markt und Spezialkenntnissen und Renommee von Interesse ist, während der Interessent regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters nicht beurteilen kann und kennt (Festhaltung an OLGR Celle 2002, 277 = DB 2002, 2211).Dem steht auch nicht entgegen, dass ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebs Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen hat, weil für den Anleger allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit seiner entsprechenden Erfahrung von Interesse ist, während er die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters regelmäßig nicht beurteilen kann (OLGR Celle 2002, 277 = DB 2002, 2211).
- OLG Köln, 16.02.2006 - 9 U 190/05
Leistungsbefreiung eines Versicherers wegen Verletzung von Auskunftspflichten …
Auszug aus OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05
beantragt weiter hilfsweise, dass die Verurteilung des Beklagten zu Ziffer 1 a) Zug um Zug gegen schriftliche Abtretungserklärung der Klägerin für die Ansprüche aus dem Vergleich des OLG Celle zu Az. 9 U 190/05 erfolgen solle,.
- OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
Pflichten des Anlagevermittlers bei Vermittlung eines zum Zwecke der …
Ist aufgrund der Gesamtumstände festzustellen, dass der Beklagte zu 3. im Namen und mit Vollmacht der Beklagten zu 1. gehandelt hat, so kann unerörtert bleiben, ob die Beklagte zu 1. auch nach den Grundsätzen zur Haftung eines Anlagevermittlers für den Vertrieb von Anlagen im sog. "Strukturvertrieb" (vgl. OLG Celle in OLGR Celle 2001, 122; OLGR 2002, 265 und OLGR 2006, 517) haftete.